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Waldschutz

Der Waldschutz erhält Waldfläche, Waldfunktionen und Waldgesundheit durch Rodungsbeschränkungen und Nutzungskontrollen.

Das schweizerische Waldrecht versteht den Wald als Träger von Schutz-, Natur-, Wirtschafts- und Erholungsfunktionen. Waldschutz umfasst die Erhaltung der Waldfläche, Einschränkungen von Rodungen, Pflegepflichten für Schutzwälder, Massnahmen gegen Schädlinge und Feuer sowie Kontrollen von Nutzungen, die Waldfunktionen beeinträchtigen. Enge Bezüge bestehen zu Lawinen- und Erosionsschutz, Biodiversität, Erholung und Holznutzung. Behörden stimmen waldrechtliche Entscheide mit Raumplanung und Umweltprüfung ab. Streitfragen betreffen oft die Waldfeststellung, Rodungsbewilligungen, Ersatzmassnahmen und das Verhältnis von Privateigentum zu öffentlichen Schutzfunktionen.