Glossar / Allgemeine Begriffe des Zivilrechts

Rechtsverlust

Rechtsverlust ist ein Oberbegriff für den Verlust einer rechtlichen Berechtigung infolge Zeitablaufs, pflichtwidrigen Verhaltens oder eines vereinbarten Ereignisses. Im schweizerischen Privatrecht kann er vertragliche Rechte, Optionen, Sicherheiten, prozessuale Möglichkeiten oder Vorteile betreffen. Er überschneidet sich mit der Verwirkung, wenn der Verlust aus der Versäumung einer strengen Frist folgt, ist aber weiter gefasst. Ob und wie der Verlust eintritt, richtet sich nach Rechtsgrundlage, zwingendem Recht, Verhältnismässigkeitserwägungen und Auslegung der massgeblichen Bestimmung.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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