Glossar / Rechtsformen & Handelsregister

Stiftung

Eine Schweizer Stiftung entsteht, wenn der Stifter Vermögen unwiderruflich einem bestimmten, zulässigen Zweck widmet, meist durch öffentliche Urkunde oder letztwillige Verfügung. Anders als eine Gesellschaft hat sie keine Mitglieder oder Aktionäre. Der Stiftungsrat verwaltet das Vermögen nach Stiftungsurkunde und Reglementen. Die meisten Stiftungen unterstehen einer staatlichen Aufsicht; für Vorsorgeeinrichtungen gelten besondere Anforderungen. Stiftungen dienen häufig gemeinnützigen, kulturellen, familienbezogenen oder berufsvorsorgerechtlichen Zwecken.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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