Stiftung
Die Stiftung ist eine schweizerische juristische Person, bei der Vermögen dauerhaft einem bestimmten Zweck gewidmet und beaufsichtigt wird.
Eine Schweizer Stiftung entsteht, wenn der Stifter Vermögen unwiderruflich einem bestimmten, zulässigen Zweck widmet, meist durch öffentliche Urkunde oder letztwillige Verfügung. Anders als eine Gesellschaft hat sie keine Mitglieder oder Aktionäre. Der Stiftungsrat verwaltet das Vermögen nach Stiftungsurkunde und Reglementen. Die meisten Stiftungen unterstehen einer staatlichen Aufsicht; für Vorsorgeeinrichtungen gelten besondere Anforderungen. Stiftungen dienen häufig gemeinnützigen, kulturellen, familienbezogenen oder berufsvorsorgerechtlichen Zwecken.