Glossar / Öffentliches Beschaffungsrecht

Rahmenvertrag

Im öffentlichen Beschaffungswesen regelt ein Rahmenvertrag zentrale Bedingungen wie Preise, technische Anforderungen, Bestellverfahren oder Höchstmengen für spätere Einzelaufträge. In der Schweiz eignet er sich für wiederkehrende Bedürfnisse, bleibt aber den Grundsätzen von Transparenz, Wettbewerb und Gleichbehandlung unterstellt. Vergabestellen sollten Laufzeit, Umfang und Abrufmechanismus klar festlegen, weil spätere Bestellungen kein Mittel sein dürfen, ein Vergabeverfahren zu umgehen oder den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand wesentlich zu verändern.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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