Glossar / Beweis und Verfahren

Freie Beweiswürdigung

Im schweizerischen Verfahrensrecht würdigt das Gericht Beweise grundsätzlich frei: Ein Beweismittel hat nicht allein wegen seiner Form ein festes Gewicht. Das Gericht muss die ordnungsgemäss erhobenen Beweise gesamthaft berücksichtigen, seine Überlegungen soweit erforderlich begründen und Verfahrensrechte wie den Anspruch auf rechtliches Gehör beachten. Freie Beweiswürdigung senkt das massgebende Beweismass nicht und erlaubt keine willkürliche Sachverhaltsfeststellung. Sie steht im Gegensatz zu formalen Beweistheorien, bleibt aber an Regeln über Zulässigkeit und Abnahme von Beweisen gebunden.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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