Freier Kapitalverkehr
Der freie Kapitalverkehr beschränkt ungerechtfertigte Hindernisse für Investitionen, Zahlungen und Finanztransfers, auch oft mit Drittstaaten.
Der freie Kapitalverkehr umfasst Investitionen, Wertpapiergeschäfte, Darlehen, Immobilienerwerb und Zahlungsverkehr. Im EU-Recht ist er besonders, weil er auch viele Kapitalbewegungen zwischen Mitgliedstaaten und Drittstaaten erfasst. Beschränkungen können etwa aus Gründen der Besteuerung, Finanzaufsicht, öffentlichen Sicherheit oder Sanktionen gerechtfertigt sein, wenn sie verhältnismässig sind. Für die Schweiz ist der Begriff wichtig für Finanzdienstleistungen, Investitionsstrukturen und grenzüberschreitende Zahlungen; konkrete Rechte hängen jedoch von EU-Regeln, schweizerischem Recht, Abkommen und Marktzugang ab.