Glossar / EU-Recht

Freier Warenverkehr

Der freie Warenverkehr gehört zu den Grundfreiheiten des EU-Binnenmarkts. Er erfasst Zölle, abgabenähnliche Belastungen, mengenmässige Beschränkungen und Massnahmen, die den grenzüberschreitenden Warenhandel ungerechtfertigt behindern. Beschränkungen können aus anerkannten öffentlichen Interessen wie Gesundheit, Sicherheit oder Verbraucherschutz gerechtfertigt sein, wenn sie verhältnismässig sind. Die Schweiz gehört nicht zur EU-Zollunion, doch ihr Warenhandel wird stark durch bilaterale Abkommen, technische Gleichwertigkeit, Konformitätsbewertungen, Ursprungsregeln und EU-Produktstandards geprägt.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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