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Personenfreizügigkeit

Die Personenfreizügigkeit erlaubt EU-Bürgern, in Mitgliedstaaten zu reisen, zu wohnen und zu arbeiten; die Schweiz nutzt bilaterale Regeln.

Die Personenfreizügigkeit im EU-Recht erlaubt Bürgerinnen und Bürgern sowie bestimmten Familienangehörigen, in andere Mitgliedstaaten einzureisen, dort zu wohnen, zu arbeiten, zu studieren oder Arbeit zu suchen, unter Bedingungen und Grenzen des öffentlichen Interesses. Sie umfasst in vielen Arbeits- und Sozialbereichen ein Verbot der Diskriminierung nach Staatsangehörigkeit. Die Schweiz ist kein EU-Mitglied, verfügt aber über einen wichtigen bilateralen Rahmen zur Personenfreizügigkeit. Aufenthalts-, arbeitsmarkt- und sozialversicherungsrechtliche Folgen richten sich nach diesem Rahmen und schweizerischem Umsetzungsrecht.

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