Versammlungsfreiheit
Das Recht, sich friedlich öffentlich oder privat zu versammeln, um Meinungen zu äussern, zu protestieren oder gemeinsame Interessen zu verfolgen.
Die Versammlungsfreiheit schützt friedliche Zusammenkünfte wie Demonstrationen, Mahnwachen, Versammlungen und Umzüge. In der Schweiz ist sie als Grundrecht anerkannt und zusätzlich durch europäische und internationale Menschenrechtsstandards geschützt. Für die Nutzung des öffentlichen Raums können Bewilligungen verlangt und verhältnismässige Auflagen zum Schutz von Sicherheit, Verkehr oder Rechten Dritter erlassen werden. Einschränkungen brauchen eine gesetzliche Grundlage, ein legitimes Ziel und müssen notwendig sowie verhältnismässig sein; die blosse Unbeliebtheit einer Meinung genügt nicht.