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Vereinigungsfreiheit

Das Recht, Vereinigungen wie Parteien, Gewerkschaften, NGOs oder andere Organisationen zu gründen, ihnen beizutreten oder fernzubleiben.

Die Vereinigungsfreiheit schützt die kollektive Organisation zu politischen, sozialen, kulturellen, beruflichen oder anderen rechtmässigen Zwecken. Sie umfasst das Recht, Vereine zu gründen, ihnen freiwillig beizutreten, sich an ihren Tätigkeiten zu beteiligen und grundsätzlich nicht zum Beitritt gezwungen zu werden. In der Schweiz bildet sie eine Grundlage für Zivilgesellschaft, Parteien, Gewerkschaften und zahlreiche privatrechtliche Vereine. Eingriffe sind nur mit gesetzlicher Grundlage, einem legitimen öffentlichen Interesse und unter Wahrung der Verhältnismässigkeit zulässig.