Glossar / Obligationenrecht

Vertragsfreiheit

Die Vertragsfreiheit ist ein Grundprinzip des schweizerischen Obligationenrechts. Sie umfasst die Freiheit, einen Vertrag abzuschliessen oder abzulehnen, den Vertragspartner zu wählen, Inhalt und Form zu bestimmen sowie Vertragsbeziehungen zu ändern oder zu beenden. Sie trägt Privatautonomie und Marktaustausch, gilt aber nicht schrankenlos. Zwingendes Recht, Persönlichkeitsrechte, Wettbewerbsrecht, Konsumenten- und Arbeitnehmerschutz, Treu und Glauben, Widerrechtlichkeit, Sittenwidrigkeit und öffentliche Ordnung begrenzen vertragliche Gestaltung. Gerichte legen Verträge zudem nach Vertrauens- und Fairnessgesichtspunkten aus.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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