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Meinungsäusserungsfreiheit

Die Meinungsäusserungsfreiheit schützt die Mitteilung von Meinungen und Informationen, erlaubt aber verhältnismässige Schranken.

Die Meinungsäusserungsfreiheit schützt das Bilden, Haben und Äussern von Meinungen sowie die Verbreitung von Informationen durch Sprache, Schrift, Kunst, Medien, Protest und digitale Kommunikation. Sie ist für die Demokratie zentral, weil öffentliche Debatte, Behördenkritik und politische Teilhabe von ihr abhängen. In der Schweiz steht sie in engem Zusammenhang mit Medienfreiheit, Versammlungsfreiheit, politischen Rechten und direkter Demokratie. Sie gewährt jedoch keinen schrankenlosen Schutz jeder Handlung: Einschränkungen können etwa Ehrverletzung, Drohungen, Hassrede, Privatsphäre, öffentliche Ordnung, Berufsgeheimnisse oder faire Verfahren betreffen. Erforderlich sind eine gesetzliche Grundlage, ein öffentliches Interesse oder der Schutz Dritter sowie Verhältnismässigkeit. Rechtsvergleichend variiert der Schutz kontroverser Äusserungen stark.