Allgemeinverfügung
Die Allgemeinverfügung steht im schweizerischen Verwaltungsrecht zwischen individueller Verfügung und generell-abstrakter Norm. Sie regelt einen konkreten Fall, Gegenstand oder Zustand, nennt die Adressaten aber nicht einzeln; diese können zahlreich oder wechselnd sein. Beispiele sind Verkehrsanordnungen, Nutzungsbeschränkungen für öffentliche Plätze oder Regeln für alle Benutzenden einer Anlage. Wegen ihrer verfügungsähnlichen Wirkung stehen betroffenen Personen grundsätzlich Rechtsmittel offen, wobei die Publikation häufig die individuelle Eröffnung ersetzt.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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