Glossar / Rechtsformen & Handelsregister

Generalversammlung

In schweizerischen Kapitalgesellschaften und Vereinen übt die Generalversammlung die vorbehaltenen Rechte der Aktionäre oder Mitglieder aus. Sie genehmigt häufig Jahresrechnung, wählt oder entlässt Leitungs- und Revisionsorgane, entscheidet über Dividenden, Statutenänderungen und wesentliche Strukturmassnahmen. Einberufung, Traktanden, Quoren und Abstimmungsregeln richten sich nach Rechtsform, Statuten und zwingendem Recht. Protokollierung und Wahrung der Teilnahmerechte sind wichtig, weil mangelhafte Beschlüsse anfechtbar sein können.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.