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Generalversammlung

Die Generalversammlung ist das oberste Mitglieder- oder Aktionärsorgan vieler Schweizer Rechtsträger und entscheidet zentrale Angelegenheiten.

In schweizerischen Kapitalgesellschaften und Vereinen übt die Generalversammlung die vorbehaltenen Rechte der Aktionäre oder Mitglieder aus. Sie genehmigt häufig Jahresrechnung, wählt oder entlässt Leitungs- und Revisionsorgane, entscheidet über Dividenden, Statutenänderungen und wesentliche Strukturmassnahmen. Einberufung, Traktanden, Quoren und Abstimmungsregeln richten sich nach Rechtsform, Statuten und zwingendem Recht. Protokollierung und Wahrung der Teilnahmerechte sind wichtig, weil mangelhafte Beschlüsse anfechtbar sein können.