Kollektivgesellschaft
Die Kollektivgesellschaft dient in der Schweiz dem Betrieb eines kaufmännischen Unternehmens durch zwei oder mehr natürliche Personen unter gemeinsamer Firma. Sie wird ins Handelsregister eingetragen, besitzt aber keine volle Rechtspersönlichkeit wie eine Kapitalgesellschaft. Geschäftsführung und Vertretung richten sich nach Gesellschaftsvertrag und Gesetz. Die Gesellschafter haften für Gesellschaftsschulden persönlich, solidarisch und subsidiär, weshalb gegenseitiges Vertrauen zentral ist. Die Form eignet sich für kleinere Unternehmen mit aktiver persönlicher Mitarbeit der Beteiligten.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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