Genetische Untersuchung
Das Schweizer Recht regelt genetische Untersuchungen im medizinischen und aussermedizinischen Bereich mit besonderem Gewicht auf Selbstbestimmung und Missbrauchsschutz. Medizinische Tests verlangen in der Regel informierte Einwilligung, angemessene Beratung und fachgerechte Durchführung, besonders wenn Ergebnisse Angehörige oder künftige Gesundheitsrisiken betreffen. Die Regeln unterscheiden diagnostische, prädiktive, pränatale, pharmakogenetische sowie Herkunfts- oder Lifestyle-Tests. Arbeitgeber und Versicherer dürfen genetische Daten nur sehr beschränkt verlangen oder nutzen. Sichere Datenbearbeitung, Umgang mit Zufallsbefunden und Recht auf Nichtwissen sind zentral.
Im Gesetz definiert
Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.
In Entscheiden besprochen
Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.