Glossar / Völkerrecht

Völkermord

Völkermord ist ein internationales Verbrechen, das eine besondere Absicht voraussetzt: eine geschützte Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören. Geschützt sind nationale, ethnische, rassische und religiöse Gruppen. Erfasste Handlungen sind unter anderem Tötungen, schwere körperliche oder seelische Schädigungen, zerstörerische Lebensbedingungen, Geburtenverhinderung und gewaltsame Überführung von Kindern. Dieses spezifische Vorsatzelement unterscheidet Völkermord von anderen Massengewaltverbrechen. Die Schweiz stellt Völkermord unter Strafe und kann mit internationalen oder ausländischen Verfahren zusammenarbeiten.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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