Glossar / Immaterialgüterrecht

Geografische Angabe

Eine geografische Angabe schützt Namen oder Zeichen, die Waren mit einer bestimmten geografischen Herkunft und mit Qualitäten, einem Ruf oder Eigenschaften verbinden, die auf diese Herkunft zurückgehen. Sie verhindert irreführende Verwendungen und bewahrt den gemeinsamen Wert regionaler Produzenten. In der Schweiz bestehen verschiedene Schutzmechanismen, darunter Regeln zu Herkunftsangaben, registrierte Bezeichnungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse und internationale Systeme. Anders als Marken dient sie meist einer kollektiven Herkunftsfunktion, kann aber mit Kollektiv- oder Garantiemarken zusammenwirken.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

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