Treu und Glauben
Treu und Glauben verlangt von Privaten und Behörden ehrliches, loyales und widerspruchsfreies Verhalten. Im schweizerischen Recht wirkt der Grundsatz im öffentlichen wie im privaten Recht. Einzelne dürfen sich unter bestimmten Voraussetzungen auf klare behördliche Zusicherungen oder eine gefestigte Verwaltungspraxis verlassen, wenn ihr Vertrauen berechtigt ist und sie darauf disponiert haben. Im Privatrecht prägt Treu und Glauben Auslegung, Vertragserfüllung und das Verbot des Rechtsmissbrauchs. Kein Schutz besteht bei sorgfaltswidrigem Vertrauen, klarer Gesetzeswidrigkeit oder mehrdeutigen Auskünften; zudem sind Legalität und öffentliche Interessen zu beachten.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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