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Gutgläubiger Erwerb

Der gutgläubige Erwerb ermöglicht Rechtserwerb trotz fehlender Berechtigung des Veräusserers, wenn der Erwerber berechtigt vertraut.

Der gutgläubige Erwerb mildert strenge Eigentums- und Berechtigungsregeln zugunsten der Verkehrssicherheit. Im schweizerischen Recht ist er besonders bei Fahrnis, Wertpapieren und Registern bedeutsam, weil der Rechtsverkehr auf Besitz oder Registereinträge vertraut. Wer entgeltlich erwirbt und den Mangel der Berechtigung nicht kennt, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein gültiges Recht erwerben. Der Schutz ist begrenzt: Bösgläubigkeit, grobe Nachlässigkeit, abhandengekommene Sachen sowie besondere Herausgabe- und Rückforderungsregeln können den Erwerb ausschliessen oder einschränken.