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Staffelmiete

Die Staffelmiete legt Mietzinserhöhungen im Voraus auf bestimmte Zeitpunkte fest statt sie jeweils neu zu berechnen.

Bei der Staffelmiete werden Mietzinsstufen im Voraus festgelegt, sodass der Mietzins zu bestimmten Zeitpunkten um vereinbarte Beträge oder auf vereinbarte Beträge steigt. Im schweizerischen Mietrecht unterstehen solche Klauseln Schutzanforderungen und sind vor allem bei Verträgen mit ausreichender fester Dauer relevant. Sie müssen transparent sein, damit der Mieter die finanzielle Belastung voraussehen kann. Die Staffelmiete unterscheidet sich von der Indexmiete, bei der die Höhe von einem externen Preisindex abhängt. Erfüllt eine Staffel die Anforderungen nicht, kann sie anfechtbar sein.

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