Eigentumsgarantie
Die Eigentumsgarantie sichert Bestand, Nutzung und Wert privaten Eigentums, etwa an Grundstücken, beweglichen Sachen und bestimmten wohlerworbenen Rechten. In der Schweiz ist Eigentum nicht absolut: Raumplanung, Umweltschutz, Steuern und andere öffentlich-rechtliche Schranken können zulässig sein. Schwere Eingriffe brauchen gesetzliche Grundlage, öffentliches Interesse und Verhältnismässigkeit. Formelle Enteignungen und enteignungsgleiche Beschränkungen lösen grundsätzlich volle Entschädigung aus. Die Garantie hat auch eine institutionelle Bedeutung, weil sie Privateigentum als Teil der Rechts- und Wirtschaftsordnung bewahrt.
Im Gesetz definiert
Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.
In Entscheiden besprochen
Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.