Glossar / Familienrecht

Vormundschaft

In der Schweiz wurde die klassische Vormundschaft für Erwachsene weitgehend durch massgeschneiderte Erwachsenenschutzmassnahmen ersetzt. Bei Kindern kommt eine Vormundschaft in Betracht, wenn keine elterliche Sorge besteht oder sie nicht ausgeübt werden kann. Die Vormundin oder der Vormund handelt im Interesse der betroffenen Person und nur im Rahmen der übertragenen Befugnisse, etwa bei Betreuung, Vertretung oder Vermögensverwaltung. In anderen Rechtsordnungen kann der Begriff weiter reichen; entscheidend ist die konkrete behördliche oder gerichtliche Anordnung.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.