Glossar / Arbeitsrecht

Belästigung

Im Arbeitsverhältnis kann Belästigung sexuelle Belästigung, Mobbing, Drohungen, erniedrigende Bemerkungen, Ausgrenzung oder wiederholtes aufdringliches Verhalten umfassen. Schweizer Arbeitgeber müssen Persönlichkeit, Gesundheit und Würde der Arbeitnehmenden schützen und bei bekannten Risiken oder Beschwerden angemessene Präventions- und Abhilfemassnahmen treffen. Sexuelle Belästigung ist im Gleichstellungsrecht besonders geregelt; andere Formen können unter Persönlichkeitsschutz, Arbeitssicherheit, Strafrecht oder Datenschutz fallen. Dokumentation, interne Meldung und rasches Handeln sind häufig entscheidend, und Vergeltungsmassnahmen können zusätzliche Haftung auslösen.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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