Härtefall
Im schweizerischen Migrationsrecht bezeichnet ein Härtefall eine aussergewöhnliche Situation, in der Behörden trotz fehlender ordentlicher Zulassungsvoraussetzungen eine Bewilligung erteilen oder verlängern können. Die Prüfung ist ermessensgeprägt und stark einzelfallbezogen. Berücksichtigt werden etwa Aufenthaltsdauer, Integration, familiäre Bindungen, Gesundheit, finanzielle Selbstständigkeit, Schulbesuch von Kindern, Verhalten und Zumutbarkeit der Rückkehr. Ein Härtefall besteht nicht schon deshalb, weil die Lebensbedingungen im Herkunftsstaat schlechter sind. Besonders relevant ist er für Personen ohne geregelten Status, abgewiesene Asylsuchende oder Personen mit drohendem Bewilligungsverlust.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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