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Denkmal- und Kulturerhaltung

Denkmal- und Kulturerhaltung schützt Bauten, Stätten, Landschaften und Kulturgüter durch Schutzpflichten, Planung, Inventare und Förderung.

Denkmal- und Kulturerhaltung bringt das öffentliche Interesse am kulturellen Gedächtnis mit Eigentum, baulicher Entwicklung und wirtschaftlicher Nutzung in Ausgleich. In der Schweiz verteilen sich Zuständigkeiten auf Bund, Kantone und Gemeinden; Inventare, Schutzverfügungen, Planungsinstrumente und Bewilligungsverfahren sind zentral. Schutz kann Abbruch, Veränderung, Ausfuhr oder unsachgemässe Behandlung beschränken, umfasst aber auch Beiträge, Fachberatung und einvernehmliche Lösungen. Erfasst werden Baudenkmäler, archäologische Stätten, Kulturlandschaften und bewegliche Kulturgüter; Nachhaltigkeit, Partizipation und Klimarisiken gewinnen an Bedeutung.