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Verdecktes Eigenkapital

Verdecktes Eigenkapital liegt vor, wenn nahestehendes Fremdkapital steuerlich als Eigenkapital gilt und Zinsabzug sowie Kapitalsteuer beeinflusst.

Verdecktes Eigenkapital ist relevant, wenn eine Gesellschaft im Vergleich zu Drittbedingungen übermässig mit Darlehen von Aktionären oder nahestehenden Personen finanziert wird. Die Schweizer Steuerbehörden können einen Teil des Fremdkapitals steuerlich als Eigenkapital umqualifizieren. Zinsen auf diesem Teil sind dann nicht abzugsfähig und können als verdeckte Gewinnausschüttung gelten, mit möglichen Folgen bei der Verrechnungssteuer. Der umqualifizierte Betrag kann zudem die kantonale Kapitalsteuerbasis erhöhen. Die Beurteilung hängt von Aktiven, Risiken, Finanzierungsstruktur und anwendbarer Safe-Harbour-Praxis ab.