Feindliche Übernahme
Eine feindliche Übernahme zielt auf die Kontrolle über eine Gesellschaft trotz Widerstands von Verwaltungsrat oder Geschäftsleitung. Bei kotierten Schweizer Gesellschaften prägen Regeln über öffentliche Kaufangebote, Gleichbehandlung der Aktionäre, Offenlegungspflichten und Beschränkungen von Abwehrmassnahmen das Verfahren. Der Verwaltungsrat der Zielgesellschaft darf Stellung nehmen und Alternativen suchen; Massnahmen, die den Entscheid der Aktionäre vereiteln, werden jedoch kritisch geprüft. Bei privaten Gesellschaften erschweren Vinkulierungen und Aktionärsbindungsverträge häufig feindliche Erwerbe.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.