Glossar / Gesundheits- und Medizinrecht

Humanforschung

Das Schweizer Humanforschungsrecht erfasst je nach Projekt lebende oder verstorbene Personen, Embryonen und Föten, gesundheitsbezogene Personendaten oder biologisches Material. Zentrale Anforderungen sind wissenschaftliche Qualität, günstiges Risiko-Nutzen-Verhältnis, informierte Einwilligung oder zulässige Ersatzgrundlage, Datenschutz und nötigenfalls Bewilligung der Ethikkommission. Schutzbedürftige Teilnehmende brauchen zusätzliche Garantien. Sponsoring, grenzüberschreitende Datenübermittlung und Weiterverwendung von Proben oder Daten stellen besondere Compliance-Fragen. Teilnehmende behalten Rechte auf Information, Widerruf und respektvolle Behandlung.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.