Glossar / Beweis und Verfahren

Rechtswidrig erlangte Beweise

Beweise können rechtswidrig erlangt sein durch unzulässige Überwachung, Verletzung der Privatsphäre, Bruch von Berufsgeheimnissen, Zwang oder Missachtung prozessualer Garantien. In der Schweiz wird die Verwertbarkeit im Zivil-, Straf- und Verwaltungsverfahren nicht einheitlich beantwortet. Behörden wägen häufig das Interesse an der Wahrheitsfindung gegen die Schwere der Verletzung und die betroffenen Rechte ab; manche Verstösse führen eher zum Ausschluss. Selbst bei Verwertung kann die rechtswidrige Beschaffung zivil-, straf- oder disziplinarrechtliche Folgen haben. Parteien sollten Verwertbarkeit und Beweiswert getrennt thematisieren.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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