Rechtswidrig erlangte Beweise
Rechtswidrig erlangte Beweise wurden unter Verletzung von Rechtsnormen oder geschützten Rechten beschafft; ihre Verwertbarkeit hängt vom Verfahren ab.
Beweise können rechtswidrig erlangt sein durch unzulässige Überwachung, Verletzung der Privatsphäre, Bruch von Berufsgeheimnissen, Zwang oder Missachtung prozessualer Garantien. In der Schweiz wird die Verwertbarkeit im Zivil-, Straf- und Verwaltungsverfahren nicht einheitlich beantwortet. Behörden wägen häufig das Interesse an der Wahrheitsfindung gegen die Schwere der Verletzung und die betroffenen Rechte ab; manche Verstösse führen eher zum Ausschluss. Selbst bei Verwertung kann die rechtswidrige Beschaffung zivil-, straf- oder disziplinarrechtliche Folgen haben. Parteien sollten Verwertbarkeit und Beweiswert getrennt thematisieren.