Illegaler Handel mit Antiquitäten
Illegaler Handel mit Antiquitäten umfasst rechtswidrige Ausgrabung, Ausfuhr, Einfuhr, Verkauf oder Verschleierung archäologischer Objekte.
Illegaler Handel mit Antiquitäten betrifft die Verbringung und Vermarktung archäologischer Objekte entgegen Herkunftslandrecht, Zollvorschriften, Sanktionen oder Kulturgüterstandards. Wegen der Bedeutung der Schweiz als Kunstmarkt- und Freilagerstandort ist Sorgfalt für Händler, Auktionshäuser, Museen und Sammlende besonders wichtig. Warnsignale sind fehlende Provenienz vor einer jüngeren Ausfuhr, vage Sammlungsgeschichten, Herkunft aus Konfliktregionen, gefälschte Dokumente und auffallend niedrige Preise. Folgen können Beschlagnahme, Rückgabe, Vertragsunwirksamkeit, Verwaltungssanktionen, strafrechtliche Verantwortung und Reputationsschäden sein. Wirksame Compliance verbindet Provenienzrecherche, Import- und Exportprüfung, Geldwäschereibewusstsein und Ablehnung verdächtiger Geschäfte.