Glossar / Sport- und Unterhaltungsrecht

Bild- und Persönlichkeitsverwertungsrechte

Bild- und Persönlichkeitsverwertungsrechte betreffen die zustimmungsabhängige Nutzung der Identität einer Person in Werbung, Merchandising, Übertragungen, Spielen, sozialen Medien und Sponsoring. Sie überschneiden sich mit Persönlichkeitsschutz, Privatsphäre, Datenschutz, Urheberrecht, Markenrecht, Lauterkeitsrecht und Vertragsrecht. Das schweizerische Recht schützt Persönlichkeitsinteressen und ermöglicht deren kommerzielle Lizenzierung. Verträge sollten erlaubte Nutzungen, Gebiet, Dauer, Exklusivität, Freigaben, moralische Vorbehalte, Beendigung und Vergütung regeln. Bei Sportlern, Künstlerinnen und Influencern sind Club-, Verbands-, Sponsor-, Steuer- und Plattformpflichten mitzudenken.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.