Glossar / Arbeitsrecht

Fristlose Kündigung

Im schweizerischen Arbeitsrecht ist die fristlose Kündigung ein ausserordentliches Mittel für Arbeitgeberin oder Arbeitnehmer bei wichtigem Grund. Sie wirkt sofort und muss in der Regel rasch nach Kenntnis der massgebenden Tatsachen ausgesprochen werden. Gründe können schwere Vertrauensverletzungen, Gewalt, Diebstahl oder beharrliche Arbeitsverweigerung sein; entscheidend sind stets Verhältnismässigkeit und Umstände. Ist die fristlose Kündigung ungerechtfertigt, können Lohnansprüche, Schadenersatz oder Entschädigungen entstehen.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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