Ausländerrechtliche Haft
Ausländerrechtliche Haft ist administrative Freiheitsentziehung zur Sicherung von Verfahren, Wegweisung oder Überstellung.
Ausländerrechtliche Haft ist keine Strafe, sondern eine administrative Massnahme zur Sicherung von Wegweisung, Überstellung, Identitätsabklärung oder Mitwirkung im Migrationsverfahren. In der Schweiz darf sie nur angeordnet werden, wenn eine gesetzliche Grundlage besteht, mildere Mittel nicht genügen und die Haft verhältnismässig bleibt. Betroffene haben Verfahrensrechte, darunter Überprüfung durch eine unabhängige Behörde, Zugang zu Rechtsbeistand und menschenwürdige Haftbedingungen. Bei Kindern, Familien und vulnerablen Personen ist besondere Zurückhaltung geboten. Internationale Garantien zu Freiheit, Würde und Non-Refoulement setzen zusätzliche Grenzen.