Unmöglichkeit der Leistung
Unmöglichkeit der Leistung bedeutet, dass die geschuldete Leistung nicht erbracht werden kann. Im schweizerischen Obligationenrecht ist zwischen anfänglicher Unmöglichkeit, die die Entstehung einer gültigen Verpflichtung berühren kann, und nachträglicher Unmöglichkeit zu unterscheiden. Die Folgen hängen davon ab, ob der Schuldner verantwortlich ist, ob die Unmöglichkeit objektiv oder nur persönlich ist und ob Ersatzleistung oder Schadenersatz in Betracht kommen. Bei echter, unverschuldeter Unmöglichkeit kann die Verpflichtung erlöschen; bereits erbrachte Leistungen werfen Rückabwicklungsfragen auf.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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