Arbeitsunfähigkeit
Arbeitsunfähigkeit ist im schweizerischen Sozialversicherungsrecht ein medizinisch-funktioneller Begriff. Er betrifft die Fähigkeit der versicherten Person, die bisherige Tätigkeit oder eine zumutbare andere Arbeit trotz gesundheitlicher Einschränkungen auszuüben. Sie wird häufig in Prozenten angegeben und kann vorübergehend oder länger dauernd sein. Ärztliche Bescheinigungen sind zentral, werden aber rechtlich durch den Versicherungsträger gewürdigt. Arbeitsunfähigkeit ist von Erwerbsunfähigkeit zu unterscheiden, die den wirtschaftlichen Verlust auf dem Arbeitsmarkt erfasst.
Im Gesetz definiert
Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.
In Entscheiden besprochen
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