Erwerbsunfähigkeit
Erwerbsunfähigkeit richtet den Blick im schweizerischen Sozialversicherungsrecht auf die wirtschaftlichen Folgen einer Gesundheitsschädigung. Massgebend ist, in welchem Umfang die Erwerbsmöglichkeiten auf einem ausgeglichenen Arbeitsmarkt nach zumutbarer Behandlung, Rehabilitation und Eingliederung vermindert sind. Die Beurteilung vergleicht das Einkommen ohne Beeinträchtigung mit dem trotz Beeinträchtigung zumutbar erzielbaren Einkommen. Sie unterscheidet sich von Arbeitsunfähigkeit: Wer den bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann, ist nicht zwingend generell erwerbsunfähig.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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