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Schadenersatzprinzip der Versicherung

Das Schadenersatzprinzip begrenzt die Versicherungsleistung auf den tatsächlich erlittenen Schaden und verhindert Gewinn aus dem Schadenfall.

Das Schadenersatzprinzip bedeutet, dass eine Schadenversicherung die versicherte Person geldmässig möglichst in die Lage vor dem versicherten Ereignis zurückversetzen soll, ohne Gewinn zu schaffen. Es prägt Bewertung, Unter- und Überversicherung, Selbstbehalte, Restwerte, Subrogation und den Ausgleich zwischen Versicherern. In der Schweiz ist es vor allem für Sach- und Haftpflichtversicherungen zentral. Bei Summenversicherungen, etwa vielen Lebens- oder Unfallversicherungen, gilt es nicht gleich: Dort wird die vereinbarte Summe beim Versicherungsfall geschuldet.