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Gewerbliche Anwendbarkeit

Gewerbliche Anwendbarkeit verlangt, dass eine Erfindung in irgendeinem Industriezweig, einschliesslich Landwirtschaft, herstellbar oder nutzbar ist.

Die gewerbliche Anwendbarkeit ist eine Patentierungsvoraussetzung und stellt sicher, dass eine Erfindung einen praktischen technischen Nutzen hat. Sie muss in einem weit verstandenen Gewerbe herstellbar oder benutzbar sein, einschliesslich Produktion, Landwirtschaft und anderer technischer Tätigkeiten. Ausgeschlossen werden rein spekulative Ideen ohne glaubhafte praktische Anwendung. In der schweizerischen und europäischen Praxis ist diese Voraussetzung meist weniger umstritten als Neuheit oder erfinderische Tätigkeit, bleibt aber wichtig, wenn Funktion, Nutzen oder Reproduzierbarkeit unklar sind, etwa in Biotechnologie und neuen Technologien.