Verletzung von Immaterialgüterrechten
Im Immaterialgüterrecht bezeichnet eine Verletzung ein Verhalten, das ohne Zustimmung oder gesetzliche Schranke in die Ausschliesslichkeitsrechte der berechtigten Person eingreift. Beispiele sind das Kopieren eines geschützten Werks, die Verwendung einer verwechslungsfähigen Marke, die Nutzung einer patentierten Erfindung oder die Nachahmung eines geschützten Designs. Nach Schweizer Recht kommen zivilrechtlich etwa Unterlassung, Beseitigung, Schadenersatz, Gewinnherausgabe oder Urteilsveröffentlichung in Betracht; schwere Fälle können strafrechtliche Folgen haben. Entscheidend sind Schutzrecht, Schutzumfang, Gültigkeit, Territorium und erlaubte Nutzungen.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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