Insiderinformation
Nicht öffentliche, kursrelevante Information über einen Emittenten oder ein Finanzinstrument, die nicht missbraucht werden darf.
Insiderinformation ist vertrauliche Information, deren Bekanntwerden den Preis von Effekten oder anderen Finanzinstrumenten erheblich beeinflussen kann. Sie kann Geschäftsergebnisse, Transaktionen, Restrukturierungen, behördliche Entscheide oder andere wesentliche Ereignisse betreffen. Das Schweizer Recht verbietet, solche Informationen für Eigengeschäfte zu nutzen, Handelsgeschäfte zu empfehlen oder sie unzulässig weiterzugeben. Emittenten und beaufsichtigte Institute setzen Sperrlisten, Vertraulichkeitsregeln und Offenlegungsprozesse ein. Entscheidend ist die Kursrelevanz und Nichtöffentlichkeit, nicht der konkrete Weg, über den die Information erlangt wurde.