Insiderinformation
Insiderinformation ist vertrauliche Information, deren Bekanntwerden den Preis von Effekten oder anderen Finanzinstrumenten erheblich beeinflussen kann. Sie kann Geschäftsergebnisse, Transaktionen, Restrukturierungen, behördliche Entscheide oder andere wesentliche Ereignisse betreffen. Das Schweizer Recht verbietet, solche Informationen für Eigengeschäfte zu nutzen, Handelsgeschäfte zu empfehlen oder sie unzulässig weiterzugeben. Emittenten und beaufsichtigte Institute setzen Sperrlisten, Vertraulichkeitsregeln und Offenlegungsprozesse ein. Entscheidend ist die Kursrelevanz und Nichtöffentlichkeit, nicht der konkrete Weg, über den die Information erlangt wurde.
Im Gesetz definiert
Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.
In Entscheiden besprochen
Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.