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Insolvenz

Insolvenz bezeichnet Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung und kann rechtliche Sanierungs- oder Vollstreckungsmassnahmen auslösen.

Insolvenz beschreibt die wirtschaftliche und rechtliche Lage, in der ein Schuldner fällige Verbindlichkeiten nicht mehr erfüllen kann oder bei bestimmten Rechtsträgern eine Überschuldung besteht. In der Schweiz können daraus Pflichten zur Fortführungsprüfung, Benachrichtigung des Gerichts, Nachlassstundung, Sanierung oder Betreibung und Konkurs entstehen. Das Insolvenzrecht soll Gläubigergleichbehandlung, Erhaltung von Vermögenswerten, Rettung lebensfähiger Unternehmen und geordnete Liquidation ausbalancieren. Organe müssen rechtzeitig handeln, da Verzögerungen persönliche Haftung begründen können.