Anstiftung
Anstiftung im schweizerischen Strafrecht bedeutet, eine andere Person vorsätzlich zur Begehung einer bestimmten Straftat zu bestimmen. Die Anstifterin oder der Anstifter muss den Tatentschluss hervorrufen; blosse Billigung, Anwesenheit oder unbestimmte Ermunterung genügt nicht. Wird die Haupttat begangen oder zumindest versucht, richtet sich die Strafbarkeit grundsätzlich nach dieser Tat. Schwierigkeiten ergeben sich, wenn die Hauptperson bereits entschlossen war, anders handelt als angestiftet oder staatliche verdeckte Ermittlungen eine Rolle spielen.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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