Institutionelle Autonomie
Institutionelle Autonomie bezeichnet den rechtlich geschützten Handlungsspielraum von Bildungseinrichtungen, besonders Hochschulen, in Lehre, Forschung, Organisation, Personal, Zulassung und Mittelverwendung. In der Schweiz hängt ihr Umfang von Institution und Kanton ab und wird mit öffentlicher Finanzierung, Qualitätssicherung, Gleichstellungspflichten, Arbeitsrecht und demokratischer Aufsicht austariert. Autonomie stärkt Wissenschaftsfreiheit und wirksame Führung, entbindet aber nicht von Grundrechten, Transparenzpflichten oder Rechenschaft bei öffentlichen Aufgaben. Private Einrichtungen haben mehr Vertragsfreiheit, müssen jedoch Anerkennungs- oder Akkreditierungsvorgaben beachten.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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