Glossar / Versicherungsrecht

Versicherbares Interesse

Ein versicherbares Interesse verlangt, dass Versicherungsnehmer oder versicherte Person ein reales Interesse am Ausbleiben oder Eintritt des versicherten Ereignisses haben. Der Begriff verhindert Wettversicherungen und begrenzt den legitimen Umfang des Versicherungsschutzes. Im Schweizer Recht zeigt sich die Funktion bei der Frage, wer welches Risiko versichern darf, bei Schaden- und Summenversicherung, Überversicherung und moralischem Risiko. In der Sachversicherung steht meist ein wirtschaftliches Interesse im Vordergrund; bei Lebens- oder Unfallversicherungen können persönliche Beziehungen und Begünstigungen entscheidend sein.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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