Glossar / Versicherungsrecht

Versicherungsanspruch

Ein Versicherungsanspruch ist die Geltendmachung von Zahlung, Ersatz, Abwehr, Reparatur oder einer anderen Leistung nach Eintritt eines versicherten Ereignisses. In der Schweiz müssen Versicherte oder Begünstigte den Versicherer fristgerecht informieren, relevante Unterlagen einreichen und an der Abklärung von Sachverhalt und Schadenhöhe mitwirken. Der Versicherer prüft Deckung, Ausschlüsse, Kausalität, Selbstbehalte und mögliche Obliegenheitsverletzungen. Ansprüche werden anerkannt, teilweise erfüllt, unter Vorbehalt behandelt oder abgelehnt. Streitpunkte sind häufig Deckungsumfang, medizinische oder technische Beweise, verspätete Anzeige, Verjährung und Auslegung der Bedingungen.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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