Versicherungspolice
Die Versicherungspolice ist die schriftliche Urkunde über den Versicherungsvertrag. Sie nennt Versicherer, Versicherungsnehmer, versicherte Personen oder Sachen, gedeckte Risiken, Versicherungssumme, Prämie, Dauer, Selbstbehalte sowie wesentliche Ausschlüsse oder Einschränkungen. Im schweizerischen Privatversicherungsrecht wird sie zusammen mit allgemeinen und besonderen Bedingungen sowie zwingenden gesetzlichen Vorgaben gelesen. Die Police enthält nicht immer den gesamten Vertrag, ist aber zentral für den Nachweis des Versicherungsschutzes. Unklare Formulierungen werden nach Vertragsauslegung, Konsumentenschutz und Regeln zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen beurteilt.
Im Gesetz definiert
Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.
In Entscheiden besprochen
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