Versicherungsfall
Im schweizerischen Sozialversicherungsrecht bezeichnet der Versicherungsfall die Tatsituation, für die Versicherungsschutz besteht, etwa Unfall, Krankheit, Mutterschaft, Invalidität, Arbeitslosigkeit, Alter oder Tod. Mit seinem Eintritt prüft der zuständige Versicherungsträger, ob die gesetzlichen Voraussetzungen, Wartezeiten, Kausalität und Koordinationsregeln erfüllt sind. Nicht jeder Versicherungsfall hat einen einzigen klaren Zeitpunkt; bei Krankheit oder Invalidität kann er sich entwickeln. Die Bestimmung ist wichtig für anwendbares Recht, Fristen, Zuständigkeit und Leistungsbeginn.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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