Glossar / Versicherungsrecht

Versicherte Person

Versicherte Person ist jene Person, auf die sich das versicherte Risiko bezieht. Sie kann mit dem Versicherungsnehmer identisch sein, ist es aber häufig nicht, etwa in Kollektiv-, Unfall-, Lebens-, Haftpflicht- oder beruflichen Versicherungen. In der schweizerischen Praxis ist die Unterscheidung wichtig für Anzeigepflichten, Einwilligungen, Datenschutz, Prämienzahlung, Leistungsansprüche und Informationsrechte. Je nach Versicherungsprodukt kann die versicherte Person eigene Ansprüche gegen den Versicherer haben oder über den Versicherungsnehmer beziehungsweise einen Begünstigten profitieren. Vertrag und zwingendes Recht bestimmen ihre Stellung.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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