Glossar / Sport- und Unterhaltungsrecht

Immaterialgüterrecht in der Unterhaltung

Immaterialgüterrecht in der Unterhaltung umfasst Urheberrecht, Leistungsschutzrechte, Marken, Designs, Geschäftsgeheimnisse und vertragliche Rechte, die Inhalte ermöglichen, finanzieren, vertreiben und monetarisieren. Geschützt werden etwa Musik, Filme, Drehbücher, Formate, Choreografien, Fotografien, Software, Games, Sendungen, Merchandising und Branding; zugleich sind Rechteklärungen für Fremdmaterial und Persönlichkeitsrechte nötig. In der Schweiz greifen IP-Regeln mit kollektiver Rechtewahrnehmung, Lizenzierung, Arbeits- und Auftragsverträgen, Urheberpersönlichkeitsrechten, Datenschutz und Lauterkeitsrecht ineinander. Internationale Auswertung verlangt klare Rechtekette, Territorien, Plattformbedingungen und Durchsetzung.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.